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internetrecht:haftung_und_recht_auf_schadenersatz

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internetrecht:haftung_und_recht_auf_schadenersatz [2023/09/04 11:43] areicheltinternetrecht:haftung_und_recht_auf_schadenersatz [2023/09/04 11:43] (aktuell) – [Art. 82 Abs. 1 DSVGO] areichelt
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 +Art. 82 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2016/679 spricht jeder Person, der wegen eines Verstoßes gegen
 +diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist,
 +einen Anspruch auf Schadensersatz zu. Dem könnte zu entnehmen sein, dass
 +die Verordnung (EU) 2016/679 die Verfolgung der Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen der Verordnung durch eine andere als die betroffene Person im Sinne von Art. 80 Abs. 2 der Verordnung nicht ausschließt.((BGH, Beschluss vom 28. Mai 2020 - I ZR 186/17 - App-Zentrum; m.V.a. OLG Hamburg, WRP 2018, 1510 [juris Rn. 56]; OLG Stuttgart, WRP 2020, 509 [juris Rn. 52 bis 60]))
  
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internetrecht/haftung_und_recht_auf_schadenersatz.1693827792.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/09/04 11:43 von areichelt