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**Art. 23 (1) DSGVO** | **Art. 23 (1) DSGVO** | ||
- | Durch Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, | + | Durch Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, |
- | die nationale Sicherheit; | + | |
- | die Landesverteidigung; | + | a) die nationale Sicherheit, |
- | die öffentliche Sicherheit; | + | |
- | die Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder die Strafvollstreckung, | + | b) die Landesverteidigung, |
- | den Schutz sonstiger wichtiger Ziele des allgemeinen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats, | + | |
- | den Schutz der Unabhängigkeit der Justiz und den Schutz von Gerichtsverfahren; | + | c) die öffentliche Sicherheit, |
- | die Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von Verstößen gegen die berufsständischen Regeln reglementierter Berufe; | + | |
- | Kontroll-, Überwachungs- und Ordnungsfunktionen, | + | d) die Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder die Strafvollstreckung, |
- | den Schutz der betroffenen Person oder der Rechte und Freiheiten anderer Personen; | + | |
+ | e) den Schutz sonstiger wichtiger Ziele des allgemeinen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats, | ||
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+ | f) den Schutz der Unabhängigkeit der Justiz und den Schutz von Gerichtsverfahren; | ||
+ | die Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von Verstößen gegen die berufsständischen Regeln reglementierter Berufe, | ||
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+ | g) Kontroll-, Überwachungs- und Ordnungsfunktionen, | ||
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+ | h) den Schutz der betroffenen Person oder der Rechte und Freiheiten anderer Personen; | ||
die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche. | die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche. | ||
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+ | **Art. 23 (2) DSGVO** | ||
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+ | Jede Gesetzgebungsmaßnahme im Sinne des Absatzes 1 muss insbesondere gegebenenfalls spezifische Vorschriften enthalten zumindest in Bezug auf | ||
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+ | a) die Zwecke der Verarbeitung oder die Verarbeitungskategorien, | ||
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+ | b) die Kategorien personenbezogener Daten, | ||
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+ | c) den Umfang der vorgenommenen Beschränkungen, | ||
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+ | d) die Garantien gegen Missbrauch oder unrechtmäßigen Zugang oder unrechtmäßige Übermittlung, | ||
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+ | e) die Angaben zu dem Verantwortlichen oder den Kategorien von Verantwortlichen, | ||
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+ | f) die jeweiligen Speicherfristen sowie die geltenden Garantien unter Berücksichtigung von Art, Umfang und Zwecken der Verarbeitung oder der Verarbeitungskategorien, | ||
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+ | g) die Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen und | ||
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+ | h) das Recht der betroffenen Personen auf Unterrichtung über die Beschränkung, | ||
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===== siehe auch ===== | ===== siehe auch ===== | ||
+ | DSGVO -> [[Datenschutz-Grundverordnung]] | ||
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