Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
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Art. 38 Abs. 4 der DSGVO ermöglicht es betroffenen Personen, den Datenschutzbeauftragten zu allen Fragen der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und der Wahrnehmung ihrer Rechte zu konsultieren.
Betroffene Personen können den Datenschutzbeauftragten zu allen mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und mit der Wahrnehmung ihrer Rechte gemäß dieser Verordnung im Zusammenhang stehenden Fragen zu Rate ziehen.
Art. 38 DSGVO → Stellung des Datenschutzbeauftragten
Regelt die Einbindung, Unterstützung, Unabhängigkeit und Aufgaben des Datenschutzbeauftragten.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de