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internetrecht:bedingungen_fuer_die_einwilligung

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internetrecht:bedingungen_fuer_die_einwilligung [2023/07/30 17:13] – angelegt areicheltinternetrecht:bedingungen_fuer_die_einwilligung [2023/07/31 20:51] areichelt
Zeile 4: Zeile 4:
 **Art. 7 (1) DSGVO** **Art. 7 (1) DSGVO**
  
-Beruht die Verarbeitung auf einer Einwilligung, muss der Verantwortliche nachweisen können, dass die betroffene Person in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten eingewilligt hat.+Beruht die Verarbeitung auf einer [[Einwilligung eines Nutzers oder Teilnehmers|Einwilligung]], muss der Verantwortliche nachweisen können, dass die betroffene Person in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten eingewilligt hat.
  
 </note> </note>
Zeile 11: Zeile 11:
 **Art. 7 (2) DSGVO** **Art. 7 (2) DSGVO**
  
-Erfolgt die Einwilligung der betroffenen Person durch eine schriftliche Erklärung, die noch andere Sachverhalte betrifft, so muss das Ersuchen um Einwilligung in verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache so erfolgen, dass es von den anderen Sachverhalten klar zu unterscheiden ist. Teile der Erklärung sind dann nicht verbindlich, wenn sie einen Verstoß gegen diese Verordnung darstellen.+<sup>1</sup>Erfolgt die Einwilligung der betroffenen Person durch eine schriftliche Erklärung, die noch andere Sachverhalte betrifft, so muss das Ersuchen um Einwilligung in verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache so erfolgen, dass es von den anderen Sachverhalten klar zu unterscheiden ist. <sup>2</sup>Teile der Erklärung sind dann nicht verbindlich, wenn sie einen Verstoß gegen diese Verordnung darstellen.
  
 </note> </note>
Zeile 18: Zeile 18:
 **Art. 7 (3) DSGVO** **Art. 7 (3) DSGVO**
  
-Die betroffene Person hat das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Die betroffene Person wird vor Abgabe der Einwilligung hiervon in Kenntnis gesetzt. Der Widerruf der Einwilligung muss so einfach wie die Erteilung der Einwilligung sein.+<sup>1</sup>Die betroffene Person hat das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. <sup>2</sup>Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. <sup>3</sup>Die betroffene Person wird vor Abgabe der Einwilligung hiervon in Kenntnis gesetzt. <sup>4</sup>Der Widerruf der Einwilligung muss so einfach wie die Erteilung der Einwilligung sein.
  
 </note> </note>
internetrecht/bedingungen_fuer_die_einwilligung.txt · Zuletzt geändert: 2023/08/03 08:04 von areichelt