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im_verkehr_erforderliche_sorgfalt

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im_verkehr_erforderliche_sorgfalt [2023/07/25 08:25] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Im Verkehr erforderliche Sorgfalt ======
  
 +Zwar werden im [[Gewerblicher Rechtsschutz|gewerblichen Rechtsschutz]] an die Beachtung der erforderlichen Sorgfalt strenge Anforderungen gestellt. Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Rechtsirrtum nur dann entschuldigt, wenn der Irrende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt mit einer anderen Beurteilung durch die Gerichte nicht zu rechnen brauchte. Fahrlässig handelt, wer sich erkennbar im Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt, in dem er eine von der eige-nen Einschätzung abweichende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit des fraglichen Verhaltens in Betracht ziehen muss.((vgl. BGH, Urt. v. 11.4.2002 - I ZR 317/99, GRUR 2002, 706, 708 = WRP 2002, 691 - vossius.de))
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +  * [[Gewerblicher Rechtsschutz]]