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halbleiterschutz:schutz_der_topographie

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 +====== Schutz der Topopgraphie ======
  
 +Dreidimensionale Strukturen von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen ([[Topographie|Topographien]]) werden nach Maßgabe des [[Halbleiterschutzgesetz|Halbleiterschutzgesetzes]] geschützt, wenn und soweit sie [[Eigenart]] aufweisen.
 +
 +§ 1 HalbSchG -> [[Schutzgegenstand]], [[Eigenart]] \\
 +§ 2 HalbSchG-> [[Recht auf den Schutz]] \\
 +§ 5 HalbSchG-> [[Entstehung des Schutzes]], [[Schutzdauer]] \\
 +§ 6 HalbSchG-> [[Wirkung des Schutzes]] \\
 +
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +HalblSchG -> [[Halbleiterschutzgesetz]]