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grundrecht:regierung

Regierung

Die vollziehende Gewalt, auch Exekutive genannt, ist der Teil der staatlichen Gewalt, der für die Ausführung und Durchsetzung der Gesetze verantwortlich ist. Sie umfasst vor allem die Regierung und die Verwaltung.

siehe auch

grundrecht/regierung.txt · Zuletzt geändert: von mfreund