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Organ der Rechtspflege

Ein Organ der Rechtspflege ist eine Person oder Institution, die zur Durchführung, Förderung und Sicherung eines rechtsstaatlichen Verfahrens berufen ist. Dazu gehören insbesondere Richter, Staatsanwälte – und Rechtsanwälte, da sie als unabhängige Berater und Vertreter der Interessen ihrer Mandanten fungiert.

Ein Rechtsanwalt, der sich im Auftrag eines Mandanten äußert, nimmt als unabhängiges Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO) die Aufgabe wahr, als berufener unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten seines Mandanten (§ 3 Abs. 1 BRAO) die Interessen seines Mandanten unabhängig zu vertreten und wahrzunehmen, um dessen Rechte zu wahren und zu verfolgen.1)

siehe auch

1)
BGH, Urteil vom 18. Juni 2025 – I ZR 99/24 - Inkasso durch Rechtsanwalt; m.V.a. BVerfG, NJW 1996, 3267 [juris Rn. 11]; BGH, WRP 2005, 236 [juris Rn. 20]
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