Ein Organ der Rechtspflege ist eine Person oder Institution, die zur Durchführung, Förderung und Sicherung eines rechtsstaatlichen Verfahrens berufen ist. Dazu gehören insbesondere Richter, Staatsanwälte – und Rechtsanwälte, da sie als unabhängige Berater und Vertreter der Interessen ihrer Mandanten fungiert.
Ein Rechtsanwalt, der sich im Auftrag eines Mandanten äußert, nimmt als unabhängiges Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO) die Aufgabe wahr, als berufener unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten seines Mandanten (§ 3 Abs. 1 BRAO) die Interessen seines Mandanten unabhängig zu vertreten und wahrzunehmen, um dessen Rechte zu wahren und zu verfolgen.1)
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