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grundrecht:nemo_tenetur_se_ipsum_accusare

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"nemo tenetur se ipsum accusare"

Die Selbstbelastungsfreiheit (lat. nemo tenetur se ipsum accusare) ist ein verfassungsrechtlich geschütztes Prinzip, das besagt, dass niemand gezwungen werden darf, sich selbst strafbarer Handlungen zu bezichtigen oder durch eigene Angaben strafrechtliche Verfolgung zu riskieren.

siehe auch

Selbstbelastungsfreiheit
Verfassungsrechtlich geschütztes Prinzip, das besagt, dass niemand gezwungen werden darf, sich selbst strafbarer Handlungen zu bezichtigen oder durch eigene Angaben strafrechtliche Verfolgung zu riskieren.

grundrecht/nemo_tenetur_se_ipsum_accusare.txt · Zuletzt geändert: von mfreund