Die Selbstbelastungsfreiheit (lat. nemo tenetur se ipsum accusare) ist ein verfassungsrechtlich geschütztes Prinzip, das besagt, dass niemand gezwungen werden darf, sich selbst strafbarer Handlungen zu bezichtigen oder durch eigene Angaben strafrechtliche Verfolgung zu riskieren.
→ Selbstbelastungsfreiheit
Verfassungsrechtlich geschütztes Prinzip, das besagt, dass niemand gezwungen werden darf, sich selbst strafbarer Handlungen zu bezichtigen oder durch eigene Angaben strafrechtliche Verfolgung zu riskieren.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de