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grundrecht:gemeinwohl

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Gemeinwohl

Das Gemeinwohl ist das Wohl der gesamten Gemeinschaft, das über die individuellen Interessen hinausgeht und das gerechte, sichere und geordnete Zusammenleben aller [→ Rechtsordnung, Rechtssicherheit, Rechtsklarheit] fördert.

Staatliche Gewalt bezeichnet die Macht, die einem Staat zusteht, um Gesetze zu erlassen, durchzusetzen und für das Gemeinwohl zu sorgen.

siehe auch

grundrecht/gemeinwohl.txt · Zuletzt geändert: von mfreund