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-> [[Amtliche Mitteilungen]] \\ | -> [[Amtliche Mitteilungen]] \\ | ||
- | -> [[Grenzen kommunaler Publikationen]] \\ | + | -> [[Zulässiges Informationshandeln der Kommunen]] \\ |
- | -> [[Stadtmarketing und die Tourismusförderung]] \\ | + | -> [[Grenzen kommunaler Öffentlichkeitsarbeit]] \\ |
-> [[Unzulässige Tätigkeiten, | -> [[Unzulässige Tätigkeiten, | ||
+ | -> [[Stadtmarketing und die Tourismusförderung]] \\ | ||
+ | -> [[Anzeigenschaltung in einem kommunalen Presseerzeugnis]] \\ | ||
Die Bestimmung des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG Art 5 (1) GG [-> [[Presse- und Rundfunkfreiheit]]] fordert zur Sicherung der Meinungsvielfalt die Staatsferne der Presse.((BGH, | Die Bestimmung des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG Art 5 (1) GG [-> [[Presse- und Rundfunkfreiheit]]] fordert zur Sicherung der Meinungsvielfalt die Staatsferne der Presse.((BGH, | ||
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Ein Verbot einzelner Beiträge in einer kommunalen Publikation lässt sich danach nicht erreichen. Einzelne Artikel können schon keinen Substitutionseffekt((vgl. dazu Papier/ | Ein Verbot einzelner Beiträge in einer kommunalen Publikation lässt sich danach nicht erreichen. Einzelne Artikel können schon keinen Substitutionseffekt((vgl. dazu Papier/ | ||
+ | Das verfassungsrechtliche Gebot, die Presse zur Sicherung der Meinungsvielfalt von staatlichen Einflüssen freizuhalten, | ||
===== siehe auch ===== | ===== siehe auch ===== |
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