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grundrecht:gebot_der_staatsferne_der_presse

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 -> [[Staatliches Sachlichkeitsgebot]] \\ -> [[Staatliches Sachlichkeitsgebot]] \\
 -> [[Amtliche Mitteilungen]] \\ -> [[Amtliche Mitteilungen]] \\
--> [[Grenzen kommunaler Publikationen]] \\ +-> [[Zulässiges Informationshandeln der Kommunen]] \\ 
--> [[Stadtmarketing und die Tourismusförderung]] \\+-> [[Grenzen kommunaler Öffentlichkeitsarbeit]] \\
 -> [[Unzulässige Tätigkeiten, die eine vom Staat unabhängige Meinungsbildung der Öffentlichkeit gefährden]] \\ -> [[Unzulässige Tätigkeiten, die eine vom Staat unabhängige Meinungsbildung der Öffentlichkeit gefährden]] \\
 +-> [[Stadtmarketing und die Tourismusförderung]] \\
 +-> [[Anzeigenschaltung in einem kommunalen Presseerzeugnis]] \\
  
 Die Bestimmung des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG Art 5 (1) GG [-> [[Presse- und Rundfunkfreiheit]]] fordert zur Sicherung der  Meinungsvielfalt die Staatsferne der Presse.((BGH, Urteil vom 20. Dezember 2018 - I ZR 112/17 - Crailsheimer Stadtblatt II)) Die Bestimmung des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG Art 5 (1) GG [-> [[Presse- und Rundfunkfreiheit]]] fordert zur Sicherung der  Meinungsvielfalt die Staatsferne der Presse.((BGH, Urteil vom 20. Dezember 2018 - I ZR 112/17 - Crailsheimer Stadtblatt II))
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 Ein Verbot einzelner Beiträge in einer kommunalen Publikation lässt sich danach nicht erreichen. Einzelne Artikel können schon keinen Substitutionseffekt((vgl. dazu Papier/Schröder, DVBl. 2017, 1, 7)) haben. Es kommt vielmehr entscheidend darauf an, ob die Berichterstattung insgesamt einen pressesubstituierenden Gesamtcharakter hat. Für die dafür erforderliche Gesamtbetrachtung müssen die Beiträge jeweils in den Kontext der gesamten Publikation gestellt werden (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 29. Mai 2019 - 4 U 180/17, juris Rn. 101). Eine von der Gesamtausgabe losgelöste Würdigung nur der angegriffenen Beiträge - alternativ oder kumulativ - ist nicht möglich, weil es auf die Publikation insgesamt ankommt, nicht auf einzelne ihrer Bestandteile. Das gilt auch für Publikationen im Internet.((BGH, Urteil vom 14. Juli 2022 - I ZR 97/21 - dortmund.de)) Ein Verbot einzelner Beiträge in einer kommunalen Publikation lässt sich danach nicht erreichen. Einzelne Artikel können schon keinen Substitutionseffekt((vgl. dazu Papier/Schröder, DVBl. 2017, 1, 7)) haben. Es kommt vielmehr entscheidend darauf an, ob die Berichterstattung insgesamt einen pressesubstituierenden Gesamtcharakter hat. Für die dafür erforderliche Gesamtbetrachtung müssen die Beiträge jeweils in den Kontext der gesamten Publikation gestellt werden (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 29. Mai 2019 - 4 U 180/17, juris Rn. 101). Eine von der Gesamtausgabe losgelöste Würdigung nur der angegriffenen Beiträge - alternativ oder kumulativ - ist nicht möglich, weil es auf die Publikation insgesamt ankommt, nicht auf einzelne ihrer Bestandteile. Das gilt auch für Publikationen im Internet.((BGH, Urteil vom 14. Juli 2022 - I ZR 97/21 - dortmund.de))
  
 +Das verfassungsrechtliche Gebot, die Presse zur Sicherung der Meinungsvielfalt von staatlichen Einflüssen freizuhalten, bezieht sich nicht nur auf manifeste Gefahren unmittelbarer Lenkung oder Maßregelung der im Bereich der Presse tätigen Unternehmen, sondern weitergehend auf die Verhinderung aller mittelbaren und subtilen Einflussnahmen des Staates. Dazu zählt auch ein ausuferndes Informationshandeln des Staates, gleich in welcher Form, das die Kommunikationsprozesse der freien Presse als Verbindungs- und Kontrollorgan zwischen dem Volk und seiner gewählten Vertretung und damit die Meinungsbildung von unten nach oben gefährdet. Das Gebot der Staatsferne der Presse schützt auch vor Substitutionseffekten kommunaler Online-Informationsangebote, die dazu führen, dass die private Presse ihre besondere Aufgabe im demokratischen Gemeinwesen nicht mehr erfüllen kann.((BGH, Urteil vom 13. Juli 2023 - I ZR 152/21 - muenchen.de; m.V.a. BGH, GRUR 2022, 1336 [juris Rn. 37] - dortmund.de, mwN))
  
 ===== siehe auch ===== ===== siehe auch =====
grundrecht/gebot_der_staatsferne_der_presse.1690356702.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/07/26 07:31 von mfreund