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+ | ====== Ethnische Herkunft ====== | ||
+ | Der Begriff der ethnischen Herkunft beruht auf dem Gedanken, dass gesellschaftliche Gruppen insbesondere durch eine Gemeinsamkeit der Staatsangehörigkeit, | ||
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+ | Unterschiedliche Behandlungen aus Gründen der Staatsangehörigkeit werden als solche, wie aus Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 2000/43/EG und ihrem 13. Erwägungsgrund hervorgeht, von der Richtlinie nicht erfasst.((BGH, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | AGG -> [[Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz]] |
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