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grundrecht:bundestag
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Bundestag

Der Bundestag bildet als deutsches Parlament die legislative Gewalt des Bundes, erlässt Gesetze, wählt den Bundeskanzler, übt Kontrollfunktionen gegenüber der Bundesregierung aus und repräsentiert das deutsche Volk.

siehe auch

→ Legislative
Eine der drei Hauptgewalten im Rahmen der Gewaltenteilung in einem demokratischen Staat.

grundrecht/bundestag.txt · Zuletzt geändert: von mfreund

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