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Das gilt insbesondere für Online-Angebote, | Das gilt insbesondere für Online-Angebote, | ||
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+ | Für die Bestimmung einer danach zulässigen Randnutzung in einem kommunalen Online-Portal hat das Berufungsgericht entgegen der Auffassung der Revision zutreffend auf den Umfang der Anzeigenschaltung abgestellt. Die | ||
+ | Randnutzung bezeichnet eine Annextätigkeit. Dieser " | ||
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+ | Die Randnutzung muss deshalb eine untergeordnete, | ||
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===== siehe auch ===== | ===== siehe auch ===== | ||
-> [[Umfang und Grenzen des Gebots der Staatsferne der Presse]] | -> [[Umfang und Grenzen des Gebots der Staatsferne der Presse]] |
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