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grundrecht:anzeigenschaltung_in_einem_kommunalen_presseerzeugnis

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Anzeigenschaltung in einem kommunalen Presseerzeugnis

Eine Anzeigenschaltung ist ebenfalls in die Gesamtwürdigung [→ Maßgebender Gesamtcharakter des Presseerzeugnisses] einzubeziehen. Sie ist nicht generell unzulässig, sondern kann zulässiger, fiskalisch motivierter Randnutzen sein (vgl. BGH, GRUR 2022, 1336 [juris Rn. 53] - dortmund.de, mwN). Geht sie über einen solchen Randnutzen hinaus, kann dies zu einer Verletzung der Marktverhaltensregelung des Gebots der Staatsferne der Presse jedenfalls beitragen.1)

siehe auch

1)
BGH, Urteil vom 13. Juli 2023 - I ZR 152/21 - muenchen.de
grundrecht/anzeigenschaltung_in_einem_kommunalen_presseerzeugnis.1690358017.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/07/26 07:53 von mfreund