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geschmacksmusterrecht:schutzdauer
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Schutzdauer

Veraltet. Diese Seite gehört zum alten Geschmacksmustergesetz (GeschmMG), das zum 1. Januar 2014 in das Designgesetz (DesignG) überführt wurde („Muster“ → „Design“). Aktuelle Fassung: Schutzdauer.

Die maximale Schutzdauer beträgt 25 Jahre ab dem Anmeldetag. Der Schutz entsteht mit der Eintragung in das Register (§ 27 GeschmMG).

geschmacksmusterrecht/schutzdauer.txt · Zuletzt geändert: von migration

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