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geschmacksmusterrecht:ggv:zustellungsmaengel

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geschmacksmusterrecht:ggv:zustellungsmaengel [2023/07/25 08:26] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Zustellungsmängel ======
  
 +<note>
 +**Artikel 54 [[Durchführungsverordnung der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung|DV GGeschmMV]]**
 +
 +Hat der Adressat das Schriftstück zwar erhalten, kann aber das [[Amt]] nicht nachweisen, dass es ordnungsgemäß zugestellt wurde, oder wurden die Zustellungsvorschriften nicht befolgt, so gilt das Schriftstück als an dem Tag zugestellt, den das Amt als Tag des Zugangs nachweist.
 +</note>
 +
 +Art. 47 - 55 DV GGeschmMV (Kapitel IX) -> [[Zustellungen]] \\
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +DV GGeschmMV -> [[Durchführungsverordnung der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung]] \\
 +GGeschmMV -> [[Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung]] \\
 +Geschmacksmusterrecht -> [[Geschmacksmusterrecht:Gemeinschaftsgeschmacksmuster]]