Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
Artikel 90 (2) der Unionsgeschmacksmusterverordnung (UGV) erlaubt in Verfahren betreffend einstweilige Maßnahmen einschließlich Sicherungsmaßnahmen den Nichtigkeitseinwand, auch wenn er nicht im Wege der Widerklage erhoben wird; Artikel 85 Absatz 2 UGV gilt entsprechend.
(2) In Verfahren betreffend einstweilige Maßnahmen einschließlich Sicherungsmaßnahmen ist der nicht im Wege der Widerklage erhobene Einwand der Nichtigkeit des Unionsgeschmacksmusters zulässig. Artikel 85 Absatz 2 gilt entsprechend.
Artikel 90 Abs. 2 des GGV bestimmt, dass der Einwand der Nichtigkeit des Gemeinschaftsgeschmacksmusters in Verfahren über einstweilige Maßnahmen zulässig ist, sofern er nicht im Wege der Widerklage erhoben wird.
Artikel 90 UGV → Einstweilige Maßnahmen einschließlich Sicherungsmaßnahmen
Regelt die Beantragung, Zulässigkeit von Nichtigkeitseinwänden und unionsweite Anwendbarkeit einstweiliger Maßnahmen in Geschmacksmustersachen.
Regelt Beantragung und Zuständigkeit für einstweilige Maßnahmen bei Gemeinschaftsgeschmacksmustern.
→ Vermutung der Rechtsgültigkeit - Einreden
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de