Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
Artikel 16 des GGV regelt die Auswirkungen einer Gerichtsentscheidung auf die Rechtsinhaberschaft und die damit verbundenen Rechte an einem eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster.
Artikel 16 Abs. 1 GGV → Erlöschen von Lizenzen und Rechten bei Wechsel der Rechtsinhaberschaft
Bestimmt das Erlöschen von Lizenzen bei Wechsel der Rechtsinhaberschaft.
Artikel 16 Abs. 2 GGV → Fortsetzung der Verwertung bei Antrag auf Lizenz
Regelt die Fortsetzung der Verwertung bei Lizenzantrag.
Artikel 16 Abs. 3 GGV → Ausschluss der Fortsetzung bei Bösgläubigkeit
Schließt Fortsetzung der Verwertung bei Bösgläubigkeit aus.
GGV → Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung
Geschmacksmusterrecht → Gemeinschaftsgeschmacksmuster
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de