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— | geschmacksmusterrecht:ggv:vorbekannter_formenschatz [2023/07/25 08:26] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Vorbekannter Formenschatz ====== | ||
+ | Der [[Schutzumfang]] des Klagemusters wird auch durch seinen Abstand zum vorbekannten | ||
+ | Formenschatz bestimmt.((BGH, | ||
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+ | Dieser Abstand ist durch einen Vergleich des Gesamteindrucks des Klagemusters und der vorbekannten Formgestaltungen zu ermitteln.((BGH, | ||
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+ | Je größer der Abstand des Klagemusters zum vorbekannten Formenschatz ist, desto größer ist der Schutzumfang des Klagemusters zu bemessen.((BGH, | ||
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+ | Der anerkannte Grundsatz, dass der Schutzumfang eines Geschmacksmusters von dessen Abstand zum vorbekannten Formenschatz abhängt, gilt auch für die Bestimmung des Schutzumfangs eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters | ||
+ | nach Art. 10 Abs. 2 GGV.((BGH, Urteil vom 11. Januar 2018 - I ZR 187/16 - Ballerinaschuh; | ||
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+ | Für die Frage, welchen Abstand das Klagemuster zum vorbekannten Formenschatz einhält, kommt es nicht auf einen Vergleich einzelner Merkmale des Klagemusters mit einzelnen Merkmalen vorbekannter Muster an. Maßgeblich | ||
+ | ist vielmehr der jeweilige Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Muster, der darüber entscheidet, | ||
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+ | Das schließt allerdings nicht aus, dass zunächst die Merkmale bezeichnet werden, die den Gesamteindruck der in Rede stehenden Muster bestimmen, um den Abstand des Klagemusters zum vorbekannten Formenschatz zu ermitteln.((BGH, | ||
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+ | Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für die Bestimmung des Schutzumfangs eines eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters ist der Zeitpunkt, zu dem das Muster zur Eintragung angemeldet worden ist.((BGH, Urteil vom 11. Januar 2018 - I ZR 187/16 - Ballerinaschuh; | ||
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+ | Grundsätzlich zählen alle Muster, die der Öffentlichkeit vor dem Tag der Anmeldung des Geschmacksmusters zur Eintragung offenbart und damit zugänglich gemacht worden sind, zum vorbekannten Formenschatz.((BGH, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | Art. 10 GGV -> [[Schutzumfang]] |
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