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geschmacksmusterrecht:ggv:veroeffentlichung_und_eintragung

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geschmacksmusterrecht:ggv:veroeffentlichung_und_eintragung [2023/07/25 08:26] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Veröffentlichung und Eintragung ======
  
 +<note>
 +**Artikel 99 (1) [[Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung|GGeschmMV]]**
 +
 +Sämtliche Informationen, deren Veröffentlichung in [[Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung|dieser Verordnung]] oder in der [[Durchführungsverordnung]] vorgeschrieben ist, werden in allen Amtssprachen der Gemeinschaft veröffentlicht.
 +</note>
 +<note>
 +**Artikel 99 (2) [[Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung|GGeschmMV]]**
 +
 +Sämtliche Eintragungen in das [[Register]] für [[Gemeinschaftsgeschmacksmuster]] werden in allen Amtssprachen der Gemeinschaft vorgenommen.
 +</note>
 +<note>
 +**Artikel 99 (3) [[Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung|GGeschmMV]]**
 +
 +In Zweifelsfällen ist der Wortlaut in der Sprache des Amtes maßgebend, in der die Anmeldung des [[Gemeinschaftsgeschmacksmuster|Gemeinschaftsgeschmacksmusters]] eingereicht wurde. Wurde die Anmeldung in einer Amtssprache der Gemeinschaft eingereicht, die nicht eine Sprache des [[Amt|Amtes]] ist, so ist der Wortlaut in der vom Anmelder angegebenen zweiten Sprache verbindlich.
 +</note>
 +
 +Art. 97 - 101 GGeschmMV (Titel XI, Abschnitt 1) -> [[Allgemeine Bestimmungen]] \\
 +Art. 97 - 106 GGeschmMV (Titel XI) -> [[Ergänzende Bestimmungen zum Amt]] \\
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +GGeschmMV -> [[Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung]] \\
 +Geschmacksmusterrecht -> [[Geschmacksmusterrecht:Gemeinschaftsgeschmacksmuster]]
geschmacksmusterrecht/ggv/veroeffentlichung_und_eintragung.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:26 von 127.0.0.1