Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


geschmacksmusterrecht:ggv:prioritaetsrecht_absatz_6
KIerzeugt oder bearbeitet

Prioritätsrecht — Absatz 6

Artikel 41 (6) der Unionsgeschmacksmusterverordnung (UGV) ordnet die zusätzliche Veröffentlichung im Amtsblatt des Amtes an.

Artikel 41 (6) UGV

Mitteilungen im Rahmen der Absätze 4 und 5 werden auch im Amtsblatt des Amtes veröffentlicht.

siehe auch

Artikel 41 UGV → Prioritätsrecht
Artikel 41 regelt das Prioritätsrecht für Anmeldungen eingetragener Unionsgeschmacksmuster.

geschmacksmusterrecht/ggv/prioritaetsrecht_absatz_6.txt · Zuletzt geändert: von migration

Seiten-Werkzeuge