Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
Artikel 61 (4) der Unionsgeschmacksmusterverordnung (UGV) bestimmt, wer zur Klage gegen Entscheidungen der Beschwerdekammern befugt ist.
Das Klagerecht steht den an dem Verfahren vor der Beschwerdekammer Beteiligten zu, soweit sie durch die Entscheidung beschwert sind.
Artikel 61 Abs. 4 des GGV bestimmt, dass das Klagerecht den an dem Verfahren vor der Beschwerdekammer Beteiligten zusteht, soweit sie durch die Entscheidung beschwert sind.
Art. 61 UGV → Klage beim Gerichtshof
Regelt die Klage zum Gerichtshof gegen Entscheidungen der Beschwerdekammern, einschließlich Klagegründe, Fristen und Wirkungen.
Regelt die Anfechtung von Entscheidungen der Beschwerdekammern durch Klage beim Gerichtshof.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de