Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

PatForce

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

geschmacksmusterrecht:ggv:klage_beim_gerichtshof

finanzcheck24.de

Klage beim Gerichtshof

Artikel 61 (1) GGeschmMV

Die von den Beschwerdekammern getroffenen Entscheidungen sind mit der Klage beim Gerichtshof anfechtbar.

Artikel 61 (2) GGeschmMV

Die Klage kann auf die Behauptung der Unzuständigkeit, der Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften, der Verletzung des Vertrages, dieser Verordnung und einer bei ihrer Durchführung anzuwendenden Rechtsnorm oder auf Ermessensmissbrauch gestützt werden.

Artikel 61 (3) GGeschmMV

Der Gerichtshof kann die angefochtene Entscheidung aufheben oder abändern.

Artikel 61 (4) GGeschmMV

Das Klagerecht steht den an dem Verfahren vor der Beschwerdekammer Beteiligten zu, soweit sie durch die Entscheidung beschwert sind.

Artikel 61 (5) GGeschmMV

Die Klage ist innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Entscheidung der Beschwerdekammer beim Gerichtshof zu erheben.

Artikel 61 (6) GGeschmMV

Das Amt hat die Maßnahmen zu ergreifen, die sich aus dem Urteil des Gerichtshofs ergeben.

Art. 55 - 61 GGeschmMV (Titel VII) → Beschwerden

siehe auch

geschmacksmusterrecht/ggv/klage_beim_gerichtshof.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:26 von 127.0.0.1