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— | geschmacksmusterrecht:ggv:informierter_benutzer [2023/07/25 08:26] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Informierter Benutzer ====== | ||
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+ | Nach Art. 6 Abs. 1 lit. b GGeschmMV hat ein Geschmacksmuster Eigenart [Art. 6 (1) GGeschmMV -> [[Eigenart]]], | ||
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+ | Ein informierter Benutzer ist ein Benutzer, dem eine besondere Wachsamkeit eigen ist, sei es wegen seiner | ||
+ | persönlichen Erfahrung oder seiner umfangreichen Kenntnisse in dem betreffenden Bereich. Er kennt verschiedene | ||
+ | Geschmacksmuster, | ||
+ | Elemente, die diese Geschmacksmuster für gewöhnlich aufweisen, und benutzt diese Produkte aufgrund seines | ||
+ | Interesses an ihnen mit vergleichsweise großer Aufmerksamkeit.((Gericht der Europäischen Union PRESSEMITTEILUNG Nr. 98/15 Luxemburg, den 10. September 2015)) | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | Art. 6 (1) GGeschmMV -> [[Eigenart]] | ||
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