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geschmacksmusterrecht:ggv:eigenart

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geschmacksmusterrecht:ggv:eigenart [2017/01/24 14:09] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1geschmacksmusterrecht:ggv:eigenart [2023/07/25 08:26] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Eigenart ======
  
 +<note>
 +**Art. 6 (1) [[Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung|GGeschmMV]]**
 +
 +Ein [[Gemeinschaftsgeschmacksmuster|Geschmacksmuster]] hat __Eigenart__, wenn sich der Gesamteindruck, den es beim [[informierter Benutzer|informierten Benutzer]] hervorruft, von dem Gesamteindruck unterscheidet, den ein anderes Geschmacksmuster bei diesem Benutzer hervorruft, das der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist, und zwar:
 +
 +a) im Fall [[nicht eingetragenes gemeinschaftsgeschmacksmuster|nicht eingetragener Gemeinschaftsgeschmacksmuster]] vor dem Tag, an dem das Geschmacksmuster, das geschützt werden soll, erstmals der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird,
 +
 +b) im Fall [[eingetragenes gemeinschaftsgeschmacksmuster|eingetragener Gemeinschaftsgeschmacksmuster]] vor dem [[Anmeldetag|Tag der Anmeldung]] zur [[Eintragung]] oder, wenn eine [[Priorität]] in Anspruch genommen wird, vor dem Prioritätstag.
 +</note>
 +
 +Art. 6 (1) GGeschmMV -> [[Beurteilung der Eigenart]] \\
 +-> [[Informierter Benutzer]] \\
 +
 +Nach Art. 6 Abs. 1 lit. b GGeschmMV hat ein Geschmacksmuster Eigenart, wenn sich der Gesamteindruck, den es beim informierten Benutzer hervorruft, von dem Gesamteindruck unterscheidet, den ein anderes Geschmacksmuster bei diesem Benutzer hervorruft, das der Öffentlichkeit vor dem Tag der Anmeldung des eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters oder im Falle der Inanspruchnahme einer Priorität vor dem Prioritätstag zugänglich gemacht worden ist. 
 +
 +Ein informierter Benutzer ist ein Benutzer, dem eine besondere Wachsamkeit eigen ist, sei es wegen seiner
 +persönlichen Erfahrung oder seiner umfangreichen Kenntnisse in dem betreffenden Bereich. Er kennt verschiedene
 +Geschmacksmuster, die es in dem betroffenen Wirtschaftsbereich gibt, besitzt gewisse Kenntnisse in Bezug auf die
 +Elemente, die diese Geschmacksmuster für gewöhnlich aufweisen, und benutzt diese Produkte aufgrund seines
 +Interesses an ihnen mit vergleichsweise großer Aufmerksamkeit.((Gericht der Europäischen Union PRESSEMITTEILUNG Nr. 98/15 Luxemburg, den 10. September 2015))
 +
 +Die Erscheinungsform des Bauelements hat Eigenart im Sinne von Art. 6 Abs. 1 GGV, wenn es einen
 +sichtbaren Teilbereich des Fahrzeugs darstellt, der durch Linien, Konturen, Farben, die Gestalt oder
 +eine besondere Oberflächenstruktur klar abgegrenzt ist. Dies setzt voraus, dass die Erscheinungsform des Bauelements geeignet sein muss, selbst einen "Gesamteindruck" hervorzurufen, und nicht
 +vollständig in dem Gesamterzeugnis untergeht.((BGH, Urteil vom 10. März 2022 - I ZR 1/19 - Front kit II; Anschluss an EuGH, Urteil vom 28. Oktober 2021 - C-123/20, GRUR 2021, 1523 [juris Rn. 50] = WRP 2022, 42 - Ferrari)) 
 +
 +Auf die Merkmale einer gewissen Eigenständigkeit und Geschlossenheit der Form kommt es nicht an.((BGH, Urteil vom 10. März 2022 - I ZR 1/19 - Front kit II))
 +
 +Ein ästhetischer Gehalt gehört nicht zu den Schutzvoraussetzungen eines Designs.((BGH, Urteil vom 9. März 2023 - I ZR 167/21 - Tellerschleifgerät; m.V.a. EuGH, GRUR 2018, 612 [juris Rn. 23] - DOCERAM; BGH, GRUR 2021, 473 [juris Rn. 12] - Papierspender))
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +GGeschmMV -> [[Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung]] \\
 +Geschmacksmusterrecht -> [[Geschmacksmusterrecht:Gemeinschaftsgeschmacksmuster]]