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geschmacksmusterrecht:ggv:bauelemente_eines_komplexen_erzeugnisses

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 +====== Bauelemente eines komplexen Erzeugnisses ======
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 +Mit dem Ausdruck Bauelemente eines komplexen Erzeugnisses [Artikel 3 c) -> [[Komplexes Erzeugnis]]] bezeichnet die Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung die verschiedenen Einzelteile, die zu einem komplexen industriellen oder handwerklichen Gegenstand zusammengebaut werden sollen und sich ersetzen lassen, so dass ein solcher Gegenstand auseinander- und wieder zusammengebaut werden kann, und deren Fehlen dazu führen würde, dass das komplexe Erzeugnis nicht bestimmungsgemäß verwendet werden kann.((BGH, Urteil vom 10. März 2022 - I ZR 1/19 - Front kit II; m.V.a. EuGH, GRUR 2018, 284 [juris Rn. 65] - Acacia und D’Amato [Audi bzw. Porsche]))
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 +===== siehe auch =====
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 +Artikel 3 c) -> [[Komplexes Erzeugnis]]
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geschmacksmusterrecht/ggv/bauelemente_eines_komplexen_erzeugnisses.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:26 von 127.0.0.1