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geschmacksmusterrecht:ggv:anmeldegebuehren

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geschmacksmusterrecht:ggv:anmeldegebuehren [2023/07/25 08:26] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Anmeldegebühren  ======
  
 +<note>
 +**Artikel 6 (1) [[Durchführungsverordnung der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung|DV GGeschmMV]]**
 +
 +Folgende Gebühren sind bei der Anmeldung an das [[Amt]] zu entrichten:
 +
 +a) die [[Eintragungsgebühr]],
 +
 +b) die [[Bekanntmachungsgebühr]] oder die [[Aufschiebungsgebühr]], wenn die [[Aufschiebung der Bekanntmachung]] beantragt worden ist,
 +
 +c) eine [[zusätzliche Eintragungsgebühr]] für jedes zusätzliche [[Geschmacksmuster]] in einer [[Sammelanmeldung]],
 +
 +d) eine [[zusätzliche Bekanntmachungsgebühr]] für jedes zusätzliche Geschmacksmuster in einer Sammelanmeldung oder eine [[zusätzliche Aufschiebungsgebühr]] für jedes zusätzliche Geschmacksmuster in einer Sammelanmeldung, wenn eine Aufschiebung der Bekanntmachung beantragt wurde.
 +</note>
 +<note>
 +**Artikel 6 (2) [[Durchführungsverordnung der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung|DV GGeschmMV]]**
 +
 +Beinhaltet die Anmeldung einen Antrag auf [[Aufschiebung der Bekanntmachung]], sind die [[Bekanntmachungsgebühr|Bekanntmachungsgebühren]] und alle zusätzlichen Bekanntmachungsgebühren für zusätzliche [[Geschmacksmuster]] in einer [[Sammelanmeldung]] innerhalb der in Artikel 15 Absatz 4 [-> [[Aufschiebung der Bekanntmachung]] festgelegten Frist zu entrichten.
 +</note>
 +
 +Art. 1 - 12 DV GGeschmMV (Kapitel I) -> [[Anmeldeverfahren]] \\
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +DV GGeschmMV -> [[Durchführungsverordnung der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung]] \\
 +GGeschmMV -> [[Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung]] \\
 +Geschmacksmusterrecht -> [[Geschmacksmusterrecht:Gemeinschaftsgeschmacksmuster]]