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geschmacksmusterrecht:ggv:allgemeine_vorschriften_ueber_zustellungen

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geschmacksmusterrecht:ggv:allgemeine_vorschriften_ueber_zustellungen [2023/07/25 08:26] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Allgemeine Vorschriften über Zustellungen ======
  
 +<note>
 +**Artikel 47 (1) [[Durchführungsverordnung der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung|DV GGeschmMV]]**
 +
 +In den [[Verfahren vor dem Amt]] wird entweder das Originalschriftstück, eine vom [[Amt]] beglaubigte oder mit Dienstsiegel versehene Abschrift dieses Schriftstücks oder ein mit Dienstsiegel versehener Computerausdruck zugestellt. Abschriften von Schriftstücken, die von Beteiligten selbst eingereicht werden, bedürfen keiner solchen Beglaubigung.
 +</note>
 +<note>
 +**Artikel 47 (2) [[Durchführungsverordnung der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung|DV GGeschmMV]]**
 +
 +Die Zustellung erfolgt
 +
 +a) durch die Post gemäß Artikel 48 [-> [[Zustellung durch die Post]]];
 +
 +b) durch eigenhändige Übergabe gemäß Artikel 49 [-> [[Zustellung durch eigenhändige Übergabe]]];
 +
 +c) durch Hinterlegung im Abholfach beim Amt gemäß Artikel 50 [-> [[Zustellung durch Hinterlegung im Abholfach beim Amt]]];
 +
 +d) durch Fernkopierer oder andere technische Kommunikationsmittel gemäß Artikel 51 [-> [[Zustellung durch Fernkopierer oder andere technische Kommunikationsmittel]]];
 +
 +e) durch öffentliche Zustellung gemäß Artikel 52 [-> [[Öffentliche Zustellung]]].
 +</note>
 +<note>
 +**Artikel 47 (3) [[Durchführungsverordnung der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung|DV GGeschmMV]]**
 +
 +Der Schriftwechsel zwischen dem [[Amt]] und dem [[Internationales Büro|Internationalen Büro]] wird in der gemeinsam vereinbarten Art und Weise abgewickelt, möglichenfalls auf elektronischem Wege. Jede Bezugnahme auf Formblätter schließt in elektronischer Form vorliegende Formblätter ein.
 +</note>
 +
 +Art. 47 - 55 DV GGeschmMV (Kapitel IX) -> [[Zustellungen]] \\
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +DV GGeschmMV -> [[Durchführungsverordnung der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung]] \\
 +GGeschmMV -> [[Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung]] \\
 +Geschmacksmusterrecht -> [[Geschmacksmusterrecht:Gemeinschaftsgeschmacksmuster]]
geschmacksmusterrecht/ggv/allgemeine_vorschriften_ueber_zustellungen.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:26 von 127.0.0.1