Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


gebrauchsmusterrecht:verteidigung_des_gebrauchsmusters_in_beschraenkter_fassung

finanzcheck24.de

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
gebrauchsmusterrecht:verteidigung_des_gebrauchsmusters_in_beschraenkter_fassung [2023/10/09 08:28] mfreundgebrauchsmusterrecht:verteidigung_des_gebrauchsmusters_in_beschraenkter_fassung [2023/10/09 08:47] (aktuell) – [Verteidigung des Gebrauchsmusters in beschränkter Fassung] mfreund
Zeile 17: Zeile 17:
  
 Hält die Antragstellerin in diesem Fall an ihrem Löschungsantrag fest, bedarf es keines neuen Antrags; der Löschungsantrag wird unverändert auf vollumfängliche Löschung der angegriffenen Schutzansprüche gerichtet anzusehen sein.((BPatG, Beschl. v.  21. Juli 2022 - 35 W (pat) 416/20))  Hält die Antragstellerin in diesem Fall an ihrem Löschungsantrag fest, bedarf es keines neuen Antrags; der Löschungsantrag wird unverändert auf vollumfängliche Löschung der angegriffenen Schutzansprüche gerichtet anzusehen sein.((BPatG, Beschl. v.  21. Juli 2022 - 35 W (pat) 416/20)) 
 +
 +Das Beschränkungsverfahren nach § 64 PatG steht in keinem unmittelbaren rechtlichen Zusammenhang mit der Möglichkeit, ein Patent mit der Nichtigkeitsklage nur teilweise anzugreifen, und der Möglichkeit, ein angegriffenes Patent in beschränkter Fassung zu verteidigen. Wenn der Patentinhaber das mit einer Nichtigkeitsklage angegriffene Patent nur mit einer geänderten Anspruchsfassung verteidigt und sich das Patent in dieser Fassung als rechtsbeständig erweist, führt dies zwar zu denselben Wirkungen wie eine Beschränkung nach § 64 PatG. Die Unzulässigkeit einer Verteidigung mit einer nicht angegriffenen Fassung beruht aber nicht auf der Möglichkeit eines solchen Verfahrens, sondern auf dem Umstand, dass der Streitgegenstand des Nichtigkeitsverfahrens durch den
 +Kläger bestimmt wird. Insoweit weist das Gebrauchsmusterlöschungsverfahren keine Unterschiede auf.((BGH, Beschluss vom 12. September 2023 - X ZB 12/20 - Tischgrill))
  
  
gebrauchsmusterrecht/verteidigung_des_gebrauchsmusters_in_beschraenkter_fassung.txt · Zuletzt geändert: 2023/10/09 08:47 von mfreund