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gebrauchsmusterrecht:prioritaetsrecht
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Prioritätsrecht

§ 6 (1) GebrMG → Innere Priorität
§ 6 (2) GebrMG → Ausländische Priorität

siehe auch

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  • ↑ Gebrauchsmustergesetz
    Regelt den Schutz von technischen Erfindungen durch Gebrauchsmuster, oft als "kleines Patent" bezeichnet, mit einem vereinfachten und schnelleren Anmeldeverfahren im Vergleich zum Patent.
gebrauchsmusterrecht/prioritaetsrecht.txt · Zuletzt geändert: von migration

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