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gebrauchsmusterrecht:loeschungsandrohung

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gebrauchsmusterrecht:loeschungsandrohung [2022/09/27 07:35] – angelegt mfreundgebrauchsmusterrecht:loeschungsandrohung [2023/07/25 08:23] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Löschungsandrohung ======
  
 +Der Inhaber eines [[Gebrauchsmuster|Gebrauchsmusters]] gibt zur Stellung eines Löschungsantrages nach ständiger Rechtsprechung nur dann Anlass, wenn dem Antrag eine Löschungsandrohung vorangegangen ist. Dabei werden die Anforderungen an eine rechtsverbindliche Löschungsandrohung teilweise unterschiedlich beurteilt. In jedem Fall sind aber die Gründe anzugeben, die den [[Löschungsanspruch]] rechtfertigen sollen. Die Löschungsandrohung muss eine nachprüfbare Begründung beinhalten, aus der für den Inhaber des Gebrauchsmusters zu ersehen ist, aufgrund welcher Tatsachen der Auffordernde das Gebrauchsmuster für nicht rechtsbeständig hält. Weiterhin muss erkennbar werden, dass der Auffordernde auf diesen Sachverhalt einen Löschungsantrag stützen wird.((BPatG, Beschl. v. 12. April 2022 - 35 W (pat) 15/20; m.V.a. Bühring/Braitmayer, GebrMG, 9. Aufl., § 17, Rn. 96 – 101 m.w.N.))
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 +===== siehe auch =====
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 +-> [[Kostenentscheidung im gebrauchsmusterrechtlichen Löschungsverfahren]]
gebrauchsmusterrecht/loeschungsandrohung.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:23 von 127.0.0.1