Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


gebrauchsmusterrecht:loeschung_des_gebrauchsmusters

finanzcheck24.de

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
gebrauchsmusterrecht:loeschung_des_gebrauchsmusters [2022/08/29 08:40] mfreundgebrauchsmusterrecht:loeschung_des_gebrauchsmusters [2023/07/25 08:23] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
Zeile 1: Zeile 1:
 +====== Löschung des Gebrauchsmusters ======
  
 +-> [[Teillöschung]]
 +
 +Nach Verzicht auf das Gebrauchsmuster ist für eine Löschung kein Raum mehr.((vgl. BGH, Beschl. v. 11. September 2007 - X ZB 15/06 - Wellnessgerät))
 +
 +Dies ist auch noch im Rechtsbeschwerdeverfahren zu berücksichtigen.
 +
 +
 +==== Feststellung der Unwirksamkeit des Gebrauchsmusters ====
 +
 +Auch dem Rechtsbeschwerdegericht ist es möglich festzustellen, dass die Eintragung des Streitgebrauchsmusters unwirksam war.((BGH, Beschl. v. 11. September 2007 - X ZB 15/06 - Wellnessgerät; m.V.a. BGHZ 168, 142, 144 - Demonstrationsschrank))
 +
 +
 +Für die Feststellung der Unwirksamkeit des Gebrauchsmusters ist ein Rechtsschutzbedürfnis erforderlich.((BGH, Beschl. v. 11. September 2007 - X ZB 15/06 - Wellnessgerät; vgl. BGH, Beschl. v. 14.2.1995 - X ZB 19/94, GRUR 1995, 342 - tafelförmige Elemente; v. 17.12.1996 - X ZB 4/96, GRUR 1997, 213, 214 f. - Trennwand))
 +
 +
 +
 +
 +
 +
 +
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +-> [[Gebrauchsmusterlöschungsverfahren]] \\
 +-> [[Löschungsantrag]] \\