Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung | |||
gebrauchsmusterrecht:inhalt_der_gebrauchmusteranmeldung [2022/06/17 12:14] – mfreund | gebrauchsmusterrecht:inhalt_der_gebrauchmusteranmeldung [2023/07/25 08:23] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
---|---|---|---|
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
+ | ====== Inhalt der Gebrauchmusteranmeldung ====== | ||
+ | |||
+ | < | ||
+ | **§ 3 (2) GebrMV** | ||
+ | |||
+ | Die Anmeldung muss enthalten: | ||
+ | |||
+ | 1. folgende Angaben zum Anmelder: | ||
+ | |||
+ | a) wenn der Anmelder eine natürliche Person ist: Vornamen und Namen oder, falls die Eintragung unter der Firma des Anmelders erfolgen soll, die Firma, wie sie im Handelsregister eingetragen ist, sowie die Anschrift des Wohn- oder Firmensitzes mit Angabe von Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort, | ||
+ | |||
+ | b) wenn der Anmelder eine juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft ist: | ||
+ | |||
+ | aa) Name oder Firma, Rechtsform sowie Anschrift mit Angabe von Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort des Sitzes; die Bezeichnung der Rechtsform kann auf übliche Weise abgekürzt werden; wenn die juristische Person oder Personengesellschaft in einem Register eingetragen ist, müssen die Angaben dem Registereintrag entsprechen; | ||
+ | |||
+ | bb) bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die nicht im Gesellschaftsregister eingetragen ist, zusätzlich Name und Anschrift mit Angabe von Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort mindestens eines vertretungsberechtigten Gesellschafters; | ||
+ | |||
+ | 2. eine kurze und genaue technische Bezeichnung des Gegenstands des Gebrauchsmusters, | ||
+ | |||
+ | 3. die Erklärung, dass für die Erfindung die Eintragung eines Gebrauchsmusters beantragt wird; | ||
+ | |||
+ | 4. gegebenenfalls die Angabe eines Vertreters; | ||
+ | |||
+ | 5. die Unterschrift aller Anmelder oder deren Vertreter; | ||
+ | |||
+ | 6. falls die Anmeldung eine Teilung (§ 4 Absatz 6 des Gebrauchsmustergesetzes) oder eine Ausscheidung aus einer Gebrauchsmusteranmeldung betrifft, die Angabe des Aktenzeichens und des Anmeldetags der Stammanmeldung; | ||
+ | |||
+ | 7. falls der Anmelder für dieselbe Erfindung mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland bereits früher ein Patent beantragt hat und dessen Anmeldetag in Anspruch nehmen will, eine entsprechende Erklärung (§ 5 Absatz 1 des Gebrauchsmustergesetzes). | ||
+ | </ | ||
+ | |||
+ | ===== siehe auch ===== | ||
+ | |||
+ | § 4 (1) GebrMG -> [[Gebrauchsmusteranmeldung]] | ||
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de