Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung | Nächste ÜberarbeitungBeide Seiten der Revision | ||
gebrauchsmusterrecht:gebrauchsmusterloeschungsverfahren [2023/07/25 08:23] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | gebrauchsmusterrecht:gebrauchsmusterloeschungsverfahren [2023/10/09 09:03] – mfreund | ||
---|---|---|---|
Zeile 29: | Zeile 29: | ||
Wie im [[Patentrecht: | Wie im [[Patentrecht: | ||
+ | |||
+ | Nach der Rechtsprechung des Senats steht einem Gebrauchsmusterinhaber jedoch die Möglichkeit offen, eingeschränkte Schutzansprüche zur Gebrauchsmusterakte zu reichen und dies mit der Erklärung zu verbinden, das Schutzbegehren auf die neuen Ansprüche zu beschränken. Da die nachgereichten Schutzansprüche Bestandteil der Gebrauchsmusterakte werden und jedermann die Einsicht in diese Akte freisteht, ist der Gebrauchsmusterinhaber aufgrund einer solchen Erklärung verpflichtet, | ||
+ | |||
+ | Auch wenn damit keine unmittelbare Änderung des Gegenstandes des Gebrauchsmusters bewirkt wird, ist eine solche Erklärung regelmäßig als vorweggenommener Verzicht auf einen Widerspruch gegen die Löschung des Gebrauchsmusters in seinem weitergehenden Umfang zu werten.((BGH, | ||
+ | |||
+ | Demzufolge ist das Gebrauchsmuster in seiner eingetragenen Form auf einen zulässigen Löschungsantrag ohne weitere Sachprüfung zu löschen, soweit die eingetragenen Schutzansprüche über die zur Gebrauchsmusterakte nachgereichten Ansprüche hinausgehen.((BGH, | ||
+ | |||
===== siehe auch ===== | ===== siehe auch ===== |
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de