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gebrauchsmusterrecht:forlaufende_numerierung_der_schutzansprueche

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Forlaufende Numerierung der Schutzansprüche

§ 5 (7) GebrMV

Werden mehrere Schutzansprüche aufgestellt, so sind sie fortlaufend mit arabischen Ziffern zu nummerieren.

siehe auch

gebrauchsmusterrecht/forlaufende_numerierung_der_schutzansprueche.txt · Zuletzt geändert: von 127.0.0.1