Art. 3 (16) der CPC-Verordnung (Verordnung (EU) 2017/2394) beschreibt die koordinierten Ermittlungen hinsichtlich der Einhaltung des Unionsrechts zum Schutz der Verbraucherinteressen.
„Sweeps“ abgestimmte Ermittlungen in Bezug auf Verbrauchermärkte durch gleichzeitige koordinierte Kontrollaktionen zur Prüfung der Einhaltung des Unionsrechts zum Schutz der Verbraucherinteressen oder zur Feststellung von Verstößen dagegen.
Art. 3 → Begriffsbestimmungen der Verordnung
Definiert wesentliche Begriffe wie „Unionsrecht zum Schutz der Verbraucherinteressen“, „Verstoß innerhalb der Union“, „weitverbreiteter Verstoß“ und andere relevante Begriffe.
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