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Sweeps

Art. 3 (16) der CPC-Verordnung (Verordnung (EU) 2017/2394) beschreibt die koordinierten Ermittlungen hinsichtlich der Einhaltung des Unionsrechts zum Schutz der Verbraucherinteressen.

Art. 3 (16)

„Sweeps“ abgestimmte Ermittlungen in Bezug auf Verbrauchermärkte durch gleichzeitige koordinierte Kontrollaktionen zur Prüfung der Einhaltung des Unionsrechts zum Schutz der Verbraucherinteressen oder zur Feststellung von Verstößen dagegen.

siehe auch

Art. 3 → Begriffsbestimmungen der Verordnung
Definiert wesentliche Begriffe wie „Unionsrecht zum Schutz der Verbraucherinteressen“, „Verstoß innerhalb der Union“, „weitverbreiteter Verstoß“ und andere relevante Begriffe.

eu/sweeps.txt · Zuletzt geändert: von mfreund