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eu:richterliche_unabhaengigkeit_und_unparteilichkeit

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 +====== Richterliche Unabhängigkeit und Unparteilichkeit ======
 +
 +<note>
 +**Artikel 17 (1) [[Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht|EPGÜ]]**: \\
 +
 +Das [[Gericht]], seine [[Richter des Gerichts|Richter]] und der [[Kanzler]] genießen richterliche Unabhängigkeit. Bei der Ausübung ihrer Amtstätigkeit sind die Richter an keine Weisungen gebunden. 
 +</note>
 +<note>
 +**Artikel 17 (2) [[Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht|EPGÜ]]**: \\
 +
 +[[Rechtlich qualifizierte Richter]] und [[technisch qualifizierte Richter]], die Vollzeitrichter des [[Gericht|Gerichts]] sind, dürfen keine andere entgeltliche oder unentgeltliche Berufstätigkeit ausüben, es sei denn, der [[Verwaltungsausschuss]] hat eine Ausnahme von dieser Vorschrift zugelassen. 
 +</note>
 +<note>
 +**Artikel 17 (3) [[Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht|EPGÜ]]**: \\
 +
 +Ungeachtet des Absatzes 2 schließt die Ausübung des Richteramtes die Ausübung einer anderen richterlichen Tätigkeit auf nationaler Ebene nicht aus.
 +</note>
 +<note>
 +**Artikel 17 (4) [[Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht|EPGÜ]]**: \\
 +
 +Die Ausübung des Amtes eines [[technisch qualifizierte Richer|technisch qualifizierten Richters]], bei dem es sich um einen Teilzeitrichter des [[Gericht|Gerichts]] handelt, schließt die Ausübung anderer Aufgaben nicht aus, sofern kein Interessenkonflikt besteht. 
 +</note>
 +<note>
 +**Artikel 17 (5) [[Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht|EPGÜ]]**: \\
 +
 +Im Fall eines Interessenkonflikts nimmt der betreffende Richter nicht am Verfahren teil. Die Vorschriften für die Behandlung von Interessenkonflikten werden in der [[Satzung]] festgelegt. 
 +</note>
 +
 +Artikel 15 - 19 (Kapitel III) -> [[Richter des Gerichts]] \\
 +Artikel 1 - 35 (Teil 1) -> [[Allgemeine und Institutionelle Bestimmungen]] \\
 +-> [[Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht]] \\
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +EPGÜ -> [[Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht]] \\
 +EU-Patent -> [[Einheitliches europäisches Patent]] \\
 +Art. 97 (1) GG -> [[Grundrecht:Unabhängigkeit der Richter]] \\