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eu:rechtsstellung

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eu:rechtsstellung [2023/07/25 08:29] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Rechtsstellung ======
  
 +<note>
 +**Artikel 4 (1) [[Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht|EPGÜ]]**: \\
 +
 +Das [[Gericht]] besitzt in jedem [[Vertragsmitgliedstaat]] Rechtspersönlichkeit und die weitestgehende Rechts- und Geschäftsfähigkeit, die juristischen Personen nach dessen Rechtsvorschriften zuerkannt wird.
 +</note>
 +
 +Das EPGÜ ist kein Vertrag im Sinne des Art. 48 EUV und das Einheitliche Patentgericht ist formal keine Einrichtung der Europäischen Union, sondern eine supranationale Einrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit.
 +
 +
 +<note>
 +**Artikel 4 (2) [[Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht|EPGÜ]]**: \\
 +
 +Das [[Gericht]] wird vom [[Präsident des Berufungsgerichts|Präsidenten des Berufungsgerichts]] vertreten, der im Einklang mit der [[Satzung]] gewählt wird. 
 +</note>
 +
 +§§ 1 - 5 (Kapitel I) -> [[Allgemeine Bestimmungen ]] \\
 +§§ 1 - 35 (Teil 1) -> [[Allgemeine und Institutionelle Bestimmungen]] \\
 +-> [[Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht]] \\
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +EPGÜ -> [[Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht]] \\
 +EU-Patent -> [[Einheitliches europäisches Patent]] \\
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