Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


eu:mindestbefugnisse_der_zustaendigen_behoerden

finanzcheck24.de

Mindestbefugnisse der zuständigen Behörden

Artikel 9 der CPC-Verordnung (Verordnung (EU) 2017/2394) beschreibt die Mindestermittlungs- und Durchsetzungsbefugnisse der zuständigen Behörden, die für die Anwendung dieser Verordnung erforderlich sind.

Artikel 9 (1) → Erforderliche Mindestermittlungs- und Durchsetzungsbefugnisse
Beschreibt, dass jede zuständige Behörde über die erforderlichen Mindestermittlungs- und Durchsetzungsbefugnisse verfügen muss.

Artikel 9 (2) → Nationale Entscheidungsbefugnisse über Delegierung
Ermöglicht den Mitgliedstaaten, nicht jeder zuständigen Behörde sämtliche Befugnisse zu übertragen, sofern diese effektiv ausgeübt werden können.

Artikel 9 (3) → Ermittlungsbefugnisse der zuständigen Behörden
Listet die Ermittlungsbefugnisse auf, die den zuständigen Behörden zur Verfügung stehen müssen.

Artikel 9 (4) → Durchsetzungsbefugnisse der zuständigen Behörden
Legt die Durchsetzungsbefugnisse fest, die den zuständigen Behörden zur Verfügung stehen müssen.

Artikel 9 (5) → Sanktionen für Verstöße nach der Verordnung
Definiert die Befugnis zur Verhängung von Sanktionen für Verstöße nach dieser Verordnung.

Artikel 9 (6) → Einleitung eigener Ermittlungen
Ermächtigt die zuständigen Behörden zur Einleitung eigener Ermittlungen oder Verfahren.

Artikel 9 (7) → Veröffentlichung von Entscheidungen und Zusagen
Erlaubt den zuständigen Behörden die Veröffentlichung von Entscheidungen, Zusagen und Anordnungen.

Artikel 9 (8) → Konsultationen zur Wirksamkeit von Zusagen
Ermöglicht die Konsultation von Verbraucherorganisationen und anderen betroffenen Parteien zur Wirksamkeit von Verstoßzusagen.

siehe auch

CPC-Verordnung, Kapitel II → Zuständige Behörden und ihre Befugnisse
Dieses Kapitel erfasst die Anforderungen und Befugnisse der zuständigen Behörden und zentralen Verbindungsstellen innerhalb der Mitgliedstaaten zur effektiven Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze, einschließlich der Zusammenarbeit mit der Kommission.

eu/mindestbefugnisse_der_zustaendigen_behoerden.txt · Zuletzt geändert: von mfreund