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eu:geschmacksmusterrichtlinie:inkrafttreten

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 +
 +====== Inkrafttreten  ======
 +
 +<note>
 +Artikel 20 Richtlinie 98/71/EG
 +
 +Inkrafttreten
 +
 +Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.
 +</note>
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +Richtlinie 98/71/EG -> [[Geschmacksmusterrichtlinie]]
  
eu/geschmacksmusterrichtlinie/inkrafttreten.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:29 von 127.0.0.1