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eu:geschmacksmusterrichtlinie:durch_ihre_technische_funktion_bedingte_muster_und_muster_von_verbindungselementen [2021/08/03 09:46] – mfreund | eu:geschmacksmusterrichtlinie:durch_ihre_technische_funktion_bedingte_muster_und_muster_von_verbindungselementen [2023/07/25 08:29] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Durch ihre technische Funktion bedingte Muster und Muster von Verbindungselementen ====== | ||
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+ | Artikel 7 Richtlinie 98/71/EG | ||
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+ | Durch ihre technische Funktion bedingte Muster und Muster von Verbindungselementen | ||
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+ | (1) Ein Recht an einem Muster besteht nicht an Erscheinungsmerkmalen eines Erzeugnisses, | ||
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+ | (2) Ein Recht an einem Muster besteht nicht an Erscheinungsmerkmalen eines Erzeugnisses, | ||
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+ | (3) Ungeachtet des Absatzes 2 besteht ein Recht an einem Muster unter den in den Artikeln 4 und 5 festgelegten Voraussetzungen an einem Muster, das dem Zweck dient, den Zusammenbau oder die Verbindung einer Vielzahl von untereinander austauschbaren Teilen innerhalb eines modularen Systems zu ermöglichen. | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | Richtlinie 98/71/EG -> [[Geschmacksmusterrichtlinie]] | ||
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