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eu:digitalpolitik:verbotene_praktiken_im_ki-bereich

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Verbotene Praktiken im KI-Bereich

Artikel 5 der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) definiert Praktiken im KI-Bereich, die verboten sind, um die Rechte und Freiheiten von Einzelpersonen und Gruppen zu schützen.

Artikel 5 (1) der Verordnung (EU) 2024/1689 → Manipulation und Ausnutzung
Listet verbotene Praktiken auf, die manipulative Techniken und die Ausnutzung von Vulnerabilitäten betreffen, um das Verhalten von Personen oder Gruppen zu beeinflussen.

Artikel 5 (2) der Verordnung (EU) 2024/1689 → Verwendung biometrischer Systeme zu Strafverfolgungszwecken
Regelt die Bedingungen für die Verwendung biometrischer Echtzeit-Fernidentifizierungssysteme in öffentlich zugänglichen Räumen zu Strafverfolgungszwecken.

Artikel 5 (3) der Verordnung (EU) 2024/1689 → Genehmigungspflicht für biometrische Systeme
Beschreibt die Notwendigkeit einer vorherigen Genehmigung für die Verwendung biometrischer Systeme zu Strafverfolgungszwecken und die Bedingungen dafür.

Artikel 5 (4) der Verordnung (EU) 2024/1689 → Mitteilungspflicht an Behörden
Erfordert die Mitteilung der Verwendung biometrischer Systeme an die zuständigen Marktüberwachungs- und Datenschutzbehörden.

Artikel 5 (5) der Verordnung (EU) 2024/1689 → Nationale Vorschriften für biometrische Systeme
Erlaubt Mitgliedstaaten, nationale Vorschriften für die Genehmigung und Verwendung biometrischer Systeme zu erlassen.

Artikel 5 (6) der Verordnung (EU) 2024/1689 → Berichterstattung über biometrische Systeme
Verpflichtet nationale Behörden zur Berichterstattung über die Verwendung biometrischer Systeme an die Kommission.

Artikel 5 (7) der Verordnung (EU) 2024/1689 → Jahresberichte der Kommission
Die Kommission veröffentlicht Jahresberichte über die Verwendung biometrischer Systeme auf Basis der Berichte der Mitgliedstaaten.

Artikel 5 (8) der Verordnung (EU) 2024/1689 → Verbot bei Verstoß gegen Unionsrecht
Stellt klar, dass die Verbote auch gelten, wenn KI-Praktiken gegen andere Unionsvorschriften verstoßen.

siehe auch

Verordnung (EU) 2024/1689, Kapitel II → Verbotene Praktiken im KI-Bereich
Definiert Praktiken im KI-Bereich, die aufgrund ihrer potenziellen Gefährdung für Einzelpersonen und Gruppen verboten sind, einschließlich manipulativer Techniken, der Ausnutzung von Vulnerabilitäten und der unzulässigen Verwendung biometrischer Systeme.

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