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eu:digitalpolitik:transparenz_und_bereitstellung_von_informationen_fuer_die_betreiber

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Transparenz und Bereitstellung von Informationen für die Betreiber

Artikel 13 der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) beschreibt die Anforderungen an die Transparenz und die Bereitstellung von Informationen für die Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen.

Artikel 13 (1) → Transparenzanforderungen
Erklärt die Notwendigkeit der Transparenz bei der Entwicklung und dem Betrieb von Hochrisiko-KI-Systemen.

Artikel 13 (2) → Bereitstellung von Betriebsanleitungen
Beschreibt die Anforderungen an die Bereitstellung von Betriebsanleitungen für Hochrisiko-KI-Systeme.

Artikel 13 (3) → Inhalt der Betriebsanleitungen
Legt den erforderlichen Inhalt der Betriebsanleitungen für Hochrisiko-KI-Systeme fest.

siehe auch

Verordnung (EU) 2024/1689, Kapitel III, Abschnitt 2 → Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme
Regelt die spezifischen Anforderungen, die Hochrisiko-KI-Systeme erfüllen müssen, um die Sicherheit und den Schutz der Grundrechte zu gewährleisten.

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