Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


eu:digitalpolitik:spezifische_protokollierungsanforderungen

finanzcheck24.de

Spezifische Protokollierungsanforderungen

Artikel 12 (3) der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) legt spezifische Anforderungen an die Protokollierung für bestimmte Hochrisiko-KI-Systeme fest.

Artikel 12 (3) der Verordnung (EU) 2024/1689

Die Protokollierungsfunktionen der in Anhang III Nummer 1 Buchstabe a genannten Hochrisiko-KI-Systeme müssen zumindest Folgendes umfassen:

a) Aufzeichnung jedes Zeitraums der Verwendung des Systems (Datum und Uhrzeit des Beginns und des Endes jeder Verwendung);

b) die Referenzdatenbank, mit der das System die Eingabedaten abgleicht;

c) die Eingabedaten, mit denen die Abfrage zu einer Übereinstimmung geführt hat;

d) die Identität der gemäß Artikel 14 Absatz 5 an der Überprüfung der Ergebnisse beteiligten natürlichen Personen.

siehe auch

Artikel 12 der Verordnung (EU) 2024/1689 → Aufzeichnungspflichten
Beschreibt die Anforderungen an die Protokollierung von Ereignissen in Hochrisiko-KI-Systemen.

eu/digitalpolitik/spezifische_protokollierungsanforderungen.txt · Zuletzt geändert: von mfreund