Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


eu:digitalpolitik:pflichten_der_haendler

finanzcheck24.de

Pflichten der Händler

Artikel 24 der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) beschreibt die Pflichten der Händler von Hochrisiko-KI-Systemen.

Artikel 24 (1) → Überprüfung der Konformität
Erklärt die Überprüfung der Konformität von Hochrisiko-KI-Systemen vor der Bereitstellung auf dem Markt.

Artikel 24 (2) → Verfahren bei Nichtkonformität
Erklärt das Verfahren bei Nichtkonformität von Hochrisiko-KI-Systemen.

Artikel 24 (3) → Sicherstellung der Konformität während der Verantwortung
Erklärt die Sicherstellung der Konformität während der Verantwortung des Händlers.

Artikel 24 (4) → Ergreifung von Korrekturmaßnahmen
Erklärt die Ergreifung von Korrekturmaßnahmen bei Nichtkonformität.

Artikel 24 (5) → Übermittlung von Informationen
Erklärt die Übermittlung von Informationen an die zuständigen Behörden.

Artikel 24 (6) → Zusammenarbeit mit Behörden
Erklärt die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden.

siehe auch

Verordnung (EU) 2024/1689, Kapitel III, Abschnitt 2 → Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme
Regelt die spezifischen Anforderungen, die Hochrisiko-KI-Systeme erfüllen müssen, um die Sicherheit und den Schutz der Grundrechte zu gewährleisten.

eu/digitalpolitik/pflichten_der_haendler.txt · Zuletzt geändert: von mfreund