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eu:digitalpolitik:kuenstliche_intelligenz

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Künstliche Intelligenz (KI)

Künstliche Intelligenz (KI) ist ein Teilgebiet der Informatik, das sich mit der Entwicklung von Systemen beschäftigt, die menschenähnliche Intelligenzleistungen erbringen können. Diese Systeme verwenden Algorithmen und Daten, um Aufgaben zu lösen, die normalerweise menschliche Intelligenz erfordern, wie z.B. Lernen, Problemlösen, Mustererkennung und Sprachverarbeitung.

Artikel 3 (1) der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) definiert „Künstliche Intelligenz (KI)“ als Systeme, die maschinelles Lernen, logikbasierte Ansätze und wissensbasierte Ansätze verwenden.

Artikel 3 (1) Verordnung (EU) 2024/1689

„Künstliche Intelligenz (KI)“: Systeme, die maschinelles Lernen, logikbasierte Ansätze und wissensbasierte Ansätze verwenden, um bestimmte Aufgaben zu erfüllen.

siehe auch

Artikel 3 der Verordnung (EU) 2024/1689 → Begriffsbestimmungen der KI-Verordnung
Enthält die Begriffsbestimmungen, die für das Verständnis und die Anwendung der Verordnung entscheidend sind.

eu/digitalpolitik/kuenstliche_intelligenz.txt · Zuletzt geändert: von mfreund