Artikel 3 Nr. 20 der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) definiert „Konformitätsbewertung“ als ein Verfahren, mit dem bewertet wird, ob die in Titel III Abschnitt 2 festgelegten Anforderungen an ein Hochrisiko-KI-System erfüllt wurden.
„Konformitätsbewertung“: ein Verfahren, mit dem bewertet wird, ob die in Titel III Abschnitt 2 festgelegten Anforderungen an ein Hochrisiko-KI-System erfüllt wurden.
Artikel 3 der Verordnung (EU) 2024/1689 → Begriffsbestimmungen der KI-Verordnung
Enthält die Begriffsbestimmungen, die für das Verständnis und die Anwendung der Verordnung entscheidend sind.
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