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eu:digitalpolitik:ki-verordnung_kapitel_8
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EU-DATENBANK FÜR HOCHRISIKO-KI-SYSTEME (KI-VO KAPITEL VIII)

Dieses Kapitel beschreibt die Einrichtung und Verwaltung einer EU-Datenbank für Hochrisiko-KI-Systeme. Diese Datenbank soll Informationen über registrierte Hochrisiko-KI-Systeme enthalten und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, um Transparenz und Überwachung zu fördern.

Artikel 71 KI-VO → EU-Datenbank für die in Anhang III aufgeführten Hochrisiko-KI-Systeme
Beschreibt die Einrichtung und Verwaltung einer EU-Datenbank für Hochrisiko-KI-Systeme durch die Kommission, einschließlich der Anforderungen an die Registrierung und den Zugang zu den Informationen.

siehe auch

KI-VO → KI-Verordnung
Verordnung (EU) 2024/1689 („KI-Verordnung“) des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz (KI) zielt darauf ab, einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Entwicklung, Vermarktung und Nutzung von KI-Systemen in der EU zu schaffen, um deren Sicherheit und die Wahrung der [[Grundrecht:Grundrecht|Grundre

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