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eu:digitalpolitik:ki-verordnung_kapitel_7
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GOVERNANCE (KI-VO KAPITEL VII)

Dieses Kapitel beschreibt die Governance-Strukturen auf Unionsebene und die Rolle der zuständigen nationalen Behörden bei der Durchführung und Durchsetzung der Verordnung.

ABSCHNITT 1 (Art. 64–69) → Governance auf Unionsebene
Dieser Abschnitt beschreibt die Einrichtung und Aufgaben des Europäischen Gremiums für Künstliche Intelligenz, das die Kommission und die Mitgliedstaaten bei der einheitlichen und wirksamen Anwendung der Verordnung unterstützt.

ABSCHNITT 2 (Art. 70–70) → Zuständige nationale Behörden
Dieser Abschnitt legt fest, dass die Mitgliedstaaten zuständige nationale Behörden benennen müssen, die für die Anwendung und Durchsetzung der Verordnung verantwortlich sind.

siehe auch

KI-VO → KI-Verordnung
Verordnung (EU) 2024/1689 („KI-Verordnung“) des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz (KI) zielt darauf ab, einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Entwicklung, Vermarktung und Nutzung von KI-Systemen in der EU zu schaffen, um deren Sicherheit und die Wahrung der [[Grundrecht:Grundrecht|Grundre

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